Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Rheinberg.
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
Zur An- oder Abmeldung kann der aufgeführte Link genutzt werden, oder das entsprechende Formular (PDF). Die Hundesteuermarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt und muss bei Abmeldung Ihres Hundes der Stadt zurückgegeben werden. Bei einer Abmeldung wird ggf. eine Bescheinigung vom Tierarzt benötigt.
Über den Link „Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben und/ oder Hundesteuer" können Sie die Zahlweise von vierteljährlich auf jährlich ändern lassen.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 3 und § 4 der Hundesteuersatzung); sie müssen schriftlich beantragt werden.
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung empfiehlt es sich, ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.
Weiterer Informationen können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Die Satzung zur Hundesteuer, sowie die Links, Formulare oder das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unten rechts auf dieser Seite.