Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Jugendhilfeplanung

Im § 80 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist der gesetzliche Auftrag für die Jugendhilfeplanung verankert. Die Jugendhilfeplanung umfasst u. a. die Tagesstättenbedarfsplanung und die Kinder- und Jugendförderplanung. Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in seiner Planung zu beteiligen. Zu diesem Zwecke sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.

 

Zugeordnete Dienstleistungen:

 

Kinder- und Jugendförderplan

Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument zur örtlichen Umsetzung der Jugendhilfe. Durch das 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes NRW (3. AG-KJHG – KJFöG, kurz KJFöG) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß §15 Abs. 4 KJFöG verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode aufzustellen, an dessen Erstellung junge Menschen zu beteiligen und folgende Bereiche zu fördern: Jugendverbandsarbeit (gem. §11), offene Kinder-und Jugendarbeit (gem. §12), Jugendsozialarbeit (gem. §13), erzieherischer Kinder-und Jugendschutz (gem. §13).

 

Tagesstättenbedarfsplanung

Das Ziel einer Bedarfsplanung ist es, den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren und 3 Jahren bis zur Einschulung aufzuzeigen. Diese Bedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben, um ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot an Plätzen in den Kindertageseinrichtungen und ergänzend in der Kindertagespflege anzubieten.

 

Planung zu erzieherischen Hilfen

Sowohl Kinder und Jugendliche, die Unterstützung und Hilfe während des Aufwachsens brauchen als auch Eltern und Familien, die in diesem Rahmen gestärkt werden müssen, vertrauen auf erzieherische Hilfen. Die erzieherische Hilfe ist ein zentrales Instrument der örtlichen Jugendhilfe und stellt einen sozialpädagogischen Prozess dar, der junge Menschen und ihre Familien unterstützt und versucht, mit Hilfe der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die vorliegenden Probleme und Ziele zu bearbeiten.