Es handelt sich um eine Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. Die Bescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei den Rentenkassen benötigt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Rheinberg gemeldet sein. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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