Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Mängel in Mietwohnungen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind grundsätzlich verpflichtet, diese in standzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen. Ist die Nutzung der Wohnung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, zum Beispiel durch

 

·         Feuchtigkeit in den Wänden

·         Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallationen

·         fehlende Beheizbarkeit

·         gravierende Mängel an den Fenstern

 

und hat die Eigentümerin/der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet, kann dies bei der Stelle der Wohnungsbindung angezeigt werden. Die Mängel werden dann vor Ort geprüft. Bei erheblichen Missständen wird die Eigentümerin/der Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

 

Für die Bearbeitung ist insbesondere die bereits mit der Eigentümerin/dem Eigentümer geführte Korrespondenz wichtig!

 

Benötige Unterlagen:

1. Korrespondenz mit dem/der Eigentümer/in

2. Bilder der Mängel

Kontakt

Frau Birkholz

Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg