Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum)
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik - Wohngeld -.
Telefon: 02843/171-332
E-Mail: juergen.vangember@rheinberg.de
Telefon: 02843/171 - 301
E-Mail: carolina.hegmann@rheinberg.de