Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Namenserklärungen

  • Nachträgliche Ehenamensbestimmung,
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen,
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder vor der Ehe geführten Namens nach Scheidung,
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen.



Die Kosten für Namenserklärungen betragen 30,00 Euro. Jedes deutsche Standesamt kann die Namenserklärung entgegennehmen. Wirksam wird die Erklärung durch Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Es empfiehlt sich daher, die Erklärung bei dem  Standesamt, welches die Ehe geschlossen hat, abzugeben. Da die Namenserklärung beurkundet wird, ist ein persönliches Erscheinen beim Standesamt erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de

Frau Sander

Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg