Die Kosten für Namenserklärungen betragen 30,00 Euro. Jedes deutsche Standesamt kann die Namenserklärung entgegennehmen. Wirksam wird die Erklärung durch Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Es empfiehlt sich daher, die Erklärung bei dem Standesamt, welches die Ehe geschlossen hat, abzugeben. Da die Namenserklärung beurkundet wird, ist ein persönliches Erscheinen beim Standesamt erforderlich.
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