Sofern Ihr Hund zu den Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW gehört (40/20er, gefährlicher Hund oder Hund bestimmte Rassen), ist er beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse ist eine Haltererlaubnis erforderlich.
Dies ersetzt nicht die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer. Den Antrag zur Hundesteuer finden Sie "hier".
25,00 - 110,00
Telefon: 02843/171-134
E-Mail: andrea.kornelius@rheinberg.de