Seit November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Neu ist neben dem Scheckkartenformat ein Chip im Ausweis. Auf diesem Chip sind digital folgende Daten abgelegt:
Durch die Integration des Chips kann man sich nunmehr einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Der neue Ausweis kann aber, genauso wie bisher, nur als so genannter Sichtausweis verwendet werden.
Die digitale Unterschrift ist neben der Online-Ausweisfunktion eine weitere Neuerung, die mit dem Personalausweis ermöglicht wird. Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Signatur ist der Erwerb eines Signaturzertifikates bei einem Signaturanbieter, auch Trustcenter genannt.
Wo beantrage ich den neuen Personalausweis?
Wenn Sie in Rheinberg mit Hauptwohnsitz und deutscher Staatsangehörigkeit gemeldet sind, können Sie den neuen Personalausweis im hiesigen Bürgerbüro beantragen. Zur Beantragung ist die persönliche Anwesenheit - auch minderjähriger Kinder - immer erforderlich wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
(Informationen finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de)
Besitzen Sie keinen der o.g. Lichtbildausweise empfehlen wir eine telefonische Vorberatung unter Tel. 02843 171-350.
Gebühren:
Hinweis:
Sie können wahlweise in bar oder mit Ihrer EC-Karte (EC Karte einer deutschen Bank) bezahlen.
Bei Bedarf kann der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden (persönliche Anwesenheit des Kindes ist bei Antragstellung immer erforderlich!)
Hierzu sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:
Bitte beachten Sie:
Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung unverändert mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
Hier besteht grundsätzlich alleiniges Sorge- und somit Antragsrecht.
Der ledige, alleinstehende Vater muss einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter vorlegen.
Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei bis vier Wochen.
Vorläufiger Personalausweis:
Bei Glaubhaftmachung kann für Eilfälle zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. In diesem Fall bitte zwei Lichtbilder vorlegen.
Der Ausweis hat max. eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00€.
Sie erhalten bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des Personalausweises.
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren bisherigen Personalausweis mit. Die Abholung des Ausweises durch eine dritte Person (auch Eltern) ist nur mit spezieller Vollmacht (bitte bei Beantragung nachfragen) und Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten möglich.
Benötigte Unterlagen:
· 1 aktuelles Passbild
· Zustimmungserklärung
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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