Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Ein Reisegewerbe betreibt wer,
oder
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet.
Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei der für Sondernutzungen zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung beantragt werden.
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,
In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet.
Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen.
Eine Zweitschrift wird von der Behörde ausgestellt, die auch das Original erteilt hat. Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 15 Euro.
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg in 47495 Rheinberg, Kirchplatz 10, Zimmer 3, geschickt werden. Sie können den Antrag auch an die Telefaxnummer: 0 28 43 / 175-4008 senden oder persönlich abgeben.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Reisegewerbekarte ausgestellt. Gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges wird Ihnen die Reisegewerbekarte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung ausgehändigt.
zusätzlich bei Imbisswagen:
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis und Auszug Gewerbezentralregister) für beide Partner erforderlich.
159 €
Schausteller 100 Euro bis 500 Euro (je nach Umfang des Betriebes)
Telefon: 02843/171-302
E-Mail: christian.nickenig@rheinberg.de