Das Land NRW fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch zinslose beziehungsweise zinsgünstige Darlehen. Weiterhin wird der Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Folgende Maßnahmen können für eine Förderung in Betracht kommen:
Fördermittel sind über die Bauortgemeinde bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ( für Rheinberg ist der Kreis Wesel zuständige Bewilligungsbehörde), zu beantragen.
Vor der Antragstellung wird eine Beratung empfohlen.
Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de