Wenn Sie Leistungen von der Stadt Rheinberg erhalten (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sind Sie berechtigt, dieses Ticket in Anspruch zu nehmen. Von der Stadt Rheinberg wird Ihnen ein sogenannter Berechtigungsausweis ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Erwerb eines vergünstigten Monats-Fahrscheines für alle Busse und Bahnen im Kreis Wesel. Sollten Sie Fahrten über den Kreis Wesel hinaus nutzen wollen, können Sie ein Zusatzticket beim Fahrer erwerben. Das von Ihnen erworbene Monatsticket ist immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung des Sozialtickets direkt an das Jobcenter.
Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden Sie sich an Frau Jacob, im Übrigen an Frau Kiwitt. Kontaktdaten finden Sie rechts.
Telefon: 02843/171-322
E-Mail: tanja.kiwitt@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-330
E-Mail: britta.jacob@rheinberg.de