Wichtiger Hinweis an Bestatter:
Bitte senden Sie die Unterlagen zu Sterbefallen vorab per eMail an standesamt@rheinberg.de. Wir setzen uns nach Prüfung/Beurkundung mit Ihnen in Verbindung.
Informationen zur Beurkundung von Sterbefällen
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Im Regelfall beauftragen die Angehörigen des Verstorbenen einen Bestatter, der sich dann um alle weiteren Formalitäten kümmert.
Für die Beurkundung des Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt, die vom beauftragten Beerdigungsinstitut beim Standesamt vorgelegt werden müssen:
Sofern ein Pass/Ausweis verfügbar ist, sollte dieser ebenfalls mit vorgelegt werden.
Die Beurkundung des Sterbefalls sowie die Sterbeurkunden für Zwecke der Sozialversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de