Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Sterbefälle

Wichtiger Hinweis an Bestatter:
Bitte senden Sie die Unterlagen zu Sterbefallen vorab per eMail an standesamt@rheinberg.de. Wir setzen uns nach Prüfung/Beurkundung mit Ihnen in Verbindung.

 

Informationen zur Beurkundung von Sterbefällen

 

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Im Regelfall beauftragen die Angehörigen des Verstorbenen einen Bestatter, der sich dann um alle weiteren Formalitäten kümmert.

 

Für die Beurkundung des Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt, die vom beauftragten Beerdigungsinstitut beim Standesamt vorgelegt werden müssen:

 

  1. Die schriftliche Sterbefallanzeige, sofern diese noch nicht von Seiten der Einrichtung vorliegt. Alternativ kann der Sterbefall auch mündlich zur Niederschrift angezeigt werden.
  2. Die Todesbescheinigung(en)
  3. Eine Heiratsurkunde, sofern der/die Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden war.
  4. Zusätzlich bei Verwitweten oder Geschiedenen: Eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners bzw. das Scheidungsurteil. Alternativ (wenn Urkunden z.B. nicht auffindbar sind): Ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
  5. Bei Ledigen: Eine Geburtsurkunde

Sofern ein Pass/Ausweis verfügbar ist, sollte dieser ebenfalls mit vorgelegt werden.

 

Die Beurkundung des Sterbefalls sowie die Sterbeurkunden für Zwecke der Sozialversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.

 

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de

Frau Sander

Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg