Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)

 

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt die steuerliche Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen innerhalb der Stadt Rheinberg. Falls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt wird, ist diese beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

 

Die Bescheinigung wird, nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, durch die Stadtkasse ausgestellt.

 

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigen wir folgende Angaben:

 

·         vollständiger Name und Vorname

·         Anschrift

·         Geburtsdatum

·         Zweck der Bescheinigung

 

Die Bescheinigung in Steuersachen kann schriftlich, persönlich, per E-Mail oder über das Online-Formular (Bezahlung per GiroPay und PayPal möglich) beantragt werden. Sollten Sie keine der genannten Bezahlverfahren anwenden können, besteht die Möglichkeit, das Formular nach Eintragung ihrer Daten über den "Vorschau"-Button herunterzuladen und an die zuständigen Sachbearbeiter zu senden.

 

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

 

Die Gebühr ist vorab unter Angabe des Verwendungszwecks „STUB/Name" an die Stadtkasse Rheinberg zu überweisen. Dieser Schritt entfällt bei Bezahlung über das Online-Formular.

 

Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig zugesandt.

 

Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen (mit Online-Bezahlung)

Kontakt

Frau Scheepers

Telefon: 02843/171-216
E-Mail: k.scheepers@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg