Die Stadt erhebt Gebühren für die von ihr durchgeführte Straßenreinigung. Die Gebührensätze werden jährlich kalkuliert und in der Gebührensatzung festgelegt. Die Gebühren werden als Jahresgebühr mit dem sog. Grundbesitzabgabenbescheid zu Anfang eines Jahres festgesetzt und sind zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. an die Stadt Rheinberg zu zahlen.
Es empfiehlt sich, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung, ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.
Für die Bereiche, in denen die Reinigungspflicht den Grundstückseigentümern übertragen worden ist, werden keine Gebühren erhoben. Die Festlegung dieser Bereiche erfolgt im Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Weitere Informationen darüber, welche Straßen darin enthalten sind, erteilt der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen, Herr Ibrahim Tel: 02843/171-312 oder Frau Lasnig Tel: 02843/171-424.
Hinweis: Der Fachbereich Finanzen – Grundbesitzabgaben – ist mittwochs geschlossen.
Telefon: 02843/171-206
E-Mail: sandra.krause@rheinberg.de