Alle Kinder in Deutschland haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Die Stadt Rheinberg ist bemüht im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung, die im Jugendhilfeausschuss jährlich fortgeschrieben wird, eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen vorzuhalten. Die Betreuung von Kindern im Alter ab 3 Jahren soll vorrangig in Kindertagesstätten erfolgen. Sollte dort kein Platz zur Verfügung stehen, kann die Betreuung (auch übergangsweise) bei einer Tagespflegeperson erfolgen.
Eine Übersicht aller Rheinberger Kindergärten mit Anschrift erhalten Sie hier.
Telefon: 02843 / 171-370
E-Mail: christiane.gardemann@rheinberg.de