Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin.
Mit "Überwuchs" werden Äste, Zweige und Blattwerk von Hecken, Sträuchern und Bäumen bezeichnet, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Straßenraum oder Gehweg ragen. Dadurch können Kinder, Fußgänger und Radfahrer teils erheblich verletzt, oder Fahrzeuge beschädigt werden. Auch durch überhängende abgestorbene Äste (sogenanntes Totholz) geht eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr aus. Totholz oder abgestorbene Bäume an der Grundstücksgrenze sind deshalb unverzüglich durch den Eigentümer zu beseitigen.
Telefon: 02843/171-134
E-Mail: andrea.kornelius@rheinberg.de