Ihren Wohnungswechsel innerhalb Rheinbergs müssen Sie dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben und von Ihr oder Ihrer Vertreterin/ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen einzureichen.
Achtung: Volljährige Kinder müssen sich selbstständig ummelden. Die Bescheinigung des Wohnungsgebers ist vorzulegen und kann nicht durch die Vorlage des Mietvertrages ersetzt werden.
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
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