In der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung wurde bis zum 31.12.1972 die Beitragsentrichtung für Beschäftigte durch Entgelteintragungen der Arbeitgeber in den Versicherungskarten nachgewiesen. Wer noch im Besitz solcher Versicherungskarten ist, kann in einem Rentenverfahren / Kontenklärungsverfahren prüfen lassen, ob diese Zeiten im Versicherungskonto korrekt erfasst sind und ggfs. das nötige Verfahren dazu einleiten.
s. Rentenversicherung / Rentenanträge
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