Bleibt der Schuldner mit den Zahlungen trotz Mahnung im Rückstand, erfolgt die Zwangsvollstreckung.
Sprechzeiten:
Mit Ausnahme der Vollziehungsbeamten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckung nur mit Terminvergabe erreichbar. Es wird daher darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, falls eine persönliche Vorsprache erforderlich erscheint.
Telefon: 02843/171-216
E-Mail: k.scheepers@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-219
E-Mail: a.fertykowski@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-176
E-Mail: g.sonders@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-494
E-Mail: o.giebel@rheinberg.de