Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Vollstreckung

Bleibt der Schuldner mit den Zahlungen trotz Mahnung im Rückstand, erfolgt die Zwangsvollstreckung.

 

Sprechzeiten:

Mit Ausnahme der Vollziehungsbeamten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckung nur mit Terminvergabe erreichbar. Es wird daher darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, falls eine persönliche Vorsprache erforderlich erscheint.

benötigte Unterlagen

  • Vollstreckungsankündigung

Preis / Kosten

  • ab 28,50

Kontakt

Frau Scheepers

Telefon: 02843/171-216
E-Mail: k.scheepers@rheinberg.de

Herr Fertykowski

Telefon: 02843/171-219
E-Mail: a.fertykowski@rheinberg.de

Frau Sonders

Telefon: 02843/171-176
E-Mail: g.sonders@rheinberg.de

Herr Giebel

Telefon: 02843/171-494
E-Mail: o.giebel@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg