Die Verzinsung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Eine Zinsermäßigung wird von der NRW.Bank auf Antrag gewährt und je nach dem Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen auf verschiedene Kappungsbeträge gesenkt. Reichen Sie den von der NRW.Bank zugesandten Zinssenkungsantrag zusammen mit den Einkommensnachweisen aller zum Haushalt rechnenden Personen hier ein.
Nach erfolgter Einkommensprüfung wird der Zinssenkungsantrag von hier direkt an die NRW.Bank übersandt. Über das Ergebnis der Einkommensprüfung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Fragen zur Höhe der Einkommensgrenzen beantwortet Ihnen Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin.
Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de