Adoption in Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg
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Scheidungsberatung, Erziehungsberatung und andere Hilfen
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Anerkennung der Vaterschaft, Unterhalt des Kindes, gemeinsames Sorgerecht
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Anerkennung zur Vaterschaft,
Erklärung über die gemeinsame Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge (sogenannte „Sorgeerklärung"),
Verpflichtung zum Unterhalt
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Willkommensbesuche für Familien mit Neugeborenen und zugezogene Familien mit Kindern von 0-3 Jahre,
Früherkennungsuntersuchungen,
Netzwerk Kinderzukunft,
Gesundheitsorientierte Familienbegleitung
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Informationen über die Jugendgerichtshilfe in Rheinberg
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Der Pflegekinderdienst beim Fachbereich Jugend ist zuständig für die Vermittlung und Betreuung von Kindern in Bereitschafts- und Vollzeitpflege.
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Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben für diesen Aufgabenkreis bestellte Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Rheinberg im Auftrag des Familiengerichts die gesamte elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus.
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Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im SGB VIII -Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) - beschriebenen materiellen Leistungen verwaltungsgemäß umzusetzen.
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