Die Bodenrichtwerte für Bauland wird durch den Gutachterausschuss des Kreises Wesel jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke und ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit wesentlich gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er bezieht sich auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück).
Für schriftliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftstselle des Gutachterausschusses des Kreises Wesel, Tel: 0281-207-2425 oder im Internet unter
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?lang=de