Die letzte Europawahl fand am 26.05.2019 statt.
Das Wahlsystem ist eine reine Verhältniswahl nach Listen. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie sind bei der Wahl an die von den zuständigen Landeswahlausschüssen bzw. vom Bundeswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge gebunden. Auf dem Stimmzettel sind neben der Bezeichnung der Wahlvorschläge die jeweils ersten zehn Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt.
Wahlberechtigt für die Europawahl sind:
· alle Deutschen die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
· alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet,
· sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
· und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar ist,
· wer am Wahltage Deutscher ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar ist außerdem
· ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
· Zudem darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Siehe unter „Links“
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums der Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/europawahlen und unter http://www.bundeswahlleiter.de/.
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