Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 13 – Ulmenallee / Borther Straße – in Rheinberg-Borth und die 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheinberg im Bereich südöstlich der Ulmenallee in Rheinberg-Borth

Der Rat der Stadt Rheinberg hat in seinen Sitzungen am 03.07.2018 bzw. 30.10.2018 beschlossen, südöstlich der Ulmenallee den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg zu ändern und parallel gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan Nr. 13 - Ulmenallee / Borther Straße - aufzustellen.

 

Ziel der Planung ist, den nicht erweiterungsfähigen EDEKA-Markt im Borther Ortskern an den südlichen Ortsrand zu verlagern, um die Nahversorgung im Stadtbezirk Borth auch für die Zukunft zu sichern. In einem Neubau soll auf einer Verkaufsfläche von ca. 1.450 m² (incl. Bäckerei und Shop/Mall-Bereich) eine breit gefächerte Produktpalette vorgehalten werden (Lebensmittelvollsortimenter).

 

Um die entsprechenden Belange in Erfahrung zu bringen, wird nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die Planunterlagen können unter den neben stehenden Downloads abgerufen bzw. heruntergeladen werden.

 

Die Frist zur Stellungnahme endet am 05.08.2024. Um Antwort wird gebeten unter: stadtplanung@rheinberg.de