Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Kommunalwahlen

Das Wappen der Stadt Rheinberg

Kommunalwahlen

 

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.

 

Bei dieser Kommunalwahl werden in Rheinberg gewählt:

 

  • der Bürgermeister der Stadt Rheinberg,

 

  • die Mitglieder des Rates der Stadt Rheinberg,

 

  • der Landrat des Kreises Wesel,

 

  • die Mitglieder des Kreistages des Kreises Wesel.

 

Die Stichwahlen sind für den 28. September 2025 angesetzt.
Sie sind notwendig, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit (meist mehr als 50%) erzielt.

 

 

Gleichzeitig mit der Kommunalwahl findet die Wahl der Verbandsversammlung des RVR statt. Der RVR soll die regionale und interkommunale Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen stärken.

 

 

 

Ratswahl

 

Die Räte der Städte und Gemeinden werden für die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

 

 

 

Wahlsystem / Wahlbezirke

 

Die Vertreterinnen und Vertreter in den Räten werden je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Die Wähler/innen haben eine Stimme.

 

 

Das Stadtgebiet Rheinberg ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 16 wurde zudem in zwei Stimmbezirke geteilt (Stimmbezirk 16.1 und 16.2).

 

 

Die Anzahl der Ratsmitglieder wurde aufgrund eines Beschlusses von 44 auf 40 Personen festgelegt.

 

 

 

Wählbarkeit

 

Wählbar bei der Ratswahl sind alle Wahlberechtigten:

 

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

 

  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet (Stadt Rheinberg) haben

 

  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

 

 

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt ist,

 

wer die deutsche Staatsangehörigkeit, oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,

 

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,

 

  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat,

 

  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

 

 

Bürgermeisterwahl

 

Hierfinden sie demnächst die aktuellen Kandidaten der Bürgermeisterwahl.

 

 

Als Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.

 

 

Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

 

 

Die Stichwahl findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften wie die erste Wahl statt.

 

 

 

Wählbarkeit

 

Zur Bürgermeisterin / Zum Bürgermeister gewählt werden können:

 

alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, oder die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,

 

wenn sie am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sind

 

und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 



 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten des

 

-          Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

 

-          Regionalverband Ruhr

 

-          Kreis Wesel