Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Kulturfonds

Die Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur zur Entscheidung über Förderanträge findet statt am 27. November 2025. Anträge können bis zum 15. Oktober 2025 eingereicht werden

 

Zur Förderung besonderer und hochwertiger kultureller Veranstaltungen und Projekte im Stadtgebiet Rheinberg wurde im Jahre 1991 der „Kulturfonds der Stadt Rheinberg" gebildet, der sich ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert.

 

Zur Entscheidung über die Kulturförderung mit Geldmitteln des Fonds hat der Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur am 01. Juni 2022 folgende Verfahrensordnung in ihrer aktuellen Fassung beschlossen:

 

  1. Die Stadt Rheinberg verwaltet die von Sponsoren in den Kulturfonds eingebrachten Geldmittel und erstellt die erforderlichen Spendenbescheinigungen in Höhe der entsprechenden geleisteten Zahlungen.
  2. Die Geldmittel des Kulturfonds dienen der Förderung besonderer und hochwertiger kultureller Veranstaltungen und Projekte im Stadtgebiet Rheinberg, die von Rheinberger Vereinen, Initiativen, Gruppen, Einzelpersonen oder der Stadt Rheinberg durchgeführt werden.
  3. Die Auswahl der zu fördernden Veranstaltungen bzw. Projekte sowie die Entscheidung über die Höhe der geleisteten Förderung trifft der Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur in nichtöffentlicher Sitzung. Die tatsächliche Höhe der Förderungen richtet sich nach der Anzahl der Anträge sowie deren Bewertung durch den Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur.
  4. Bei der Auswahl der zu fördernden Veranstaltungen und Projekte soll darauf geachtet werden, dass alle Bereiche der Kultur und Kunst Berücksichtigung finden können, soweit sie die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen.
  5. Eine Förderung wird grundsätzlich als Defizitabdeckung gewährt. Rein kommerzielle Veranstaltungen sind nicht förderfähig. Es werden jährlich insgesamt 10.000,-- € zur Förderung aus dem Kulturfonds bereit gestellt.
  6. Förderanträge an den Kulturfonds bedürfen der Schriftform und sind bei dem Kulturbüro bis spätestens 6 Wochen vor der jeweils letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur eines Jahres einzureichen, sodass eine termingerechte Bearbeitung und Vorlage im Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur möglich ist (s. auch Punkt 7). Für die Antragsstellung ist das von der Stadt Rheinberg vorgeschriebene Antragsformular zu verwenden.

     

    Neben einer ausführlichen Beschreibung der Veranstaltung bzw. des Projektes ist dem Förderantrag ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der neben einer Ausgaben-/Einnahmenkalkulation auch die Nennung sämtlicher erwarteter bzw. bewilligter Zuschüsse aus anderen Fördertöpfen oder sonstigen Einnahmequellen beinhaltet.

     

  7. Die Verfahrensordnung für den Kulturfonds wird unter einem eigenen Menüpunkt „Kulturfonds" auf der Homepage der Stadt Rheinberg veröffentlicht.Dort werden ebenso die jeweiligen Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur sowie die Fristen für die Antragstellung angekündigt.
  8. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur sämtliche für die jeweiligen Sitzungstermine eingegangenen Anträge vor und berichtet regelmäßig über die geförderten kulturellen Aktivitäten.

     

 

Kontakt

Herr Baum

Telefon: 02843/171-271
E-Mail: dominik.baum@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg