Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Personen, die einen Asylerst- oder Asylfolgeantrag gestellt haben, aber auch Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 23 Abs. 1 oder 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.
Diese Personen werden über die zentrale Verteilungsstelle bei der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen.
Da ein großer Anteil dieser Menschen in den Städten und Gemeinden erstmals in Deutschland lebt, besteht die Verpflichtung, eine soziale Betreuung sicherzustellen. Im Rahmen städtischer Sozialarbeit erfolgt beispielsweise die Begleitung bei der Ankunft mit der Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder die Vermittlung in private Wohnungen. Hilfestellung und Orientierung vor Ort, die Lösung von Konflikten sowie erste Integrationsbemühungen sind wichtige und intensive Bereiche. Insbesondere unterstützt die Sozialarbeit auch bei der Suche nach Kindergartenplätzen oder bei der Einschulung von Flüchtlingskindern.
Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden in der Sozialarbeit auch Ansprechpartner für sonstige Belange, die mit der Lebenssituation in Rheinberg zu tun haben und geben Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen.
Telefon: 02843/171-178
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