Zum 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Dies beinhaltet unter anderem eine Unterhaltsentlastung für Angehörige in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe.
Künftig werden Eltern und Kinder unterhaltsberechtigter Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege oder anderer Leistungen der Sozialhilfe erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro (je unterhaltsverpflichteter Person) für die Kosten mit herangezogen.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt diese Regelung schon länger.
Außerdem werden unterhaltsverpflichtete Eltern entlastet, deren volljährige Kinder Eingliederungshilfe beziehen. Sie müssen künftig keinen Beitrag mehr zu den Leistungen für ihre Kinder aufbringen.
Von einer Übertragung der neuen Regelung zum Unterhaltsrückgriff auch auf Ehegatten wird wegen deren besonderen gegenseitigen familiären Einstandspflicht abgesehen. Somit gehört diese Personengruppe nicht zu den Begünstigten dieser Reform.
Zuständig für die Unterhaltsheranziehung ist ab dem 01.01.2020 der Kreis Wesel – FD 50 Soziale Hilfen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kollegen/innen dort gerne zur Verfügung.