Die Ausbildung für den gehobenen Dienst unterteilt sich in zwei Studiengänge:
Bei dem Generalistenstudiengang werden schwerpunktmäßig Rechtswissenschaften gelehrt. Fächer sind beispielsweise Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht. Darüber hinaus werden wirtschaftswissenschaftliche Fächer (Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung) und Sozialwissenschaften (Psychologie, Ethik, Soziologie) unterrichtet. Bei dem betriebswirtschaftlichen Studiengang bilden die Wirtschaftswissenschaften den Schwerpunkt. Fächer sind beispielsweise Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Volkswirtschaftslehre. Darüber hinaus werden Rechtswissenschaften wie Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Bürgerliches Recht vermittelt.
Einstellungsvoraussetzungen:
Vorausgesetzt werden mindestens der Schulabschluss der Fachhochschulreife sowie gute Deutsch- und Mathekenntnisse. Darüber hinaus muss der/die Bewerber/in gem. § 2 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 VAPgD BA und § 7 Abs. 1 BeamtStG eine der drei folgenden Staatsangehörigkeiten besitzen:
Zur Ausbildung:
Die Ausbildung beginnt zum 01. September eines jeden Jahres und dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Abschnitte. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten betragen insgesamt ca. 21 Monate und finden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit Standort in Duisburg statt. Sie umfassen außer den Lehrveranstaltungen an der FHöV NRW auch eine Seminar- und Projektarbeit, sowie eine abschließende Bachelorarbeit. Die fachpraktischen Abschnitte betragen insgesamt ca. 15 Monate und finden in der Stadtverwaltung Rheinberg statt. Während diesen Praxiszeiten wird theoretisch erworbenes Wissen in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung angewandt und erweitert, sowie Fachpraxis vermittelt. Zu durchlaufende Bereiche sind z. B. die Kämmerei als Finanzverwaltung, der Fachbereich Sicherheit und Ordnung als Ordnungsverwaltung oder das Sozialamt als Leistungsverwaltung. Jede abgeschlossene Lerneinheit (Modul) der fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Abschnitte wird mit einer Prüfung oder einer anderen Studienleistung (Klausur, Fachgespräch etc.) abgeschlossen, welche 80 % der Gesamtnote des Bachelorabschlusses ausmachen. Die abschließende Bachelorprüfung einschließlich eines Kolloquiums wird mit 20 % der Gesamtnote gewichtet.
Hinweis:
Das Ausbildungsverhältnis erfolgt im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis – eine Verbeamtung findet nicht statt.
Übernahmemöglichkeit:
Die Stadt Rheinberg bildet seit Jahren über ihren eigenen Bedarf hinaus aus. Eine Übernahme wird daher nicht garantiert. Mit der sehr fundierten Bachelor-Ausbildung ist es zudem möglich, sich bei zahlreichen Stellen zu bewerben, wie z. B. bei den allgemeinen inneren Verwaltungen des Bundes und der Länder, der Bundeswehrverwaltung, jeder Kommunalverwaltung (Kreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände), Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern, Kirchenverwaltungen.
Zum Beruf:
Beschäftigte im gehobenen Dienst (Bachelor-Absolventen) werden in verschiedenen Bereichen der Verwaltung eingesetzt und treffen meist eigenständig Entscheidungen, arbeiten selbstständig und teamorientiert. Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften bilden die Grundlage für Verwaltungsentscheidungen. Durch die immer stärker werdende Verflechtung von Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst ist die Anwendung wirtschaftlicher Methoden und Kostenbewusstsein eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die moderne Verwaltung versteht sich als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Gefragt sind Bürgernähe, Flexibilität und Organisationstalent.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausbildungsleitung der Stadt Rheinberg Frau Wedekind Telefon-Nr.: 02843/171-107.
Telefon: 02843/171-107
E-Mail: kirsti.wedekind@rheinberg.de