Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Gärtner/in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

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Die Ausbildungsdauer zum/r Gärtner/in mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau beträgt drei Jahre.

Einstellungsvoraussetzung:

Voraussetzung für den Ausbildungsberuf ist der Hauptschulabschluss.


Zur Ausbildung:

Die praktische Ausbildung erfolgt zur Hälfte im Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rheinberg (DLB), die andere Hälfte der praktischen Ausbildung übernimmt ein Partnerbetrieb. Dort lernt der/die Auszubildende die Anwendung und Handhabung der Maschinen und Arbeitsgeräte, das Anlegen und Unterhalten von Grünanlagen sowie den Umgang mit verschiedenen Arbeitsmaterialien kennen (Holz, Steine, Pflanzen). Zudem wird die betriebliche Ausbildung durch Lehrgänge der Landwirtschaftskammer NRW ergänzt.


Der theoretische Unterricht findet in Blockform in der Berufsschule in Wesel statt. Neben den berufsbezogenen Fächern wie Pflanzenverwendung, Bautechnik sowie Beratung und Vermarktung werden auch Fächer wie Deutsch und Mathematik unterrichtet.


Vor Beendigung des 2. Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Die Zwischenprüfung wird in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil unterteilt. Bei der praktischen Prüfung soll der/die Auszubildende drei Aufgaben in maximal drei Stunden bearbeiten und anschließend in einem Prüfungsgespräch erläutern.


Die Abschlussprüfung findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt. Gegenstand dieser Prüfung sind alle in der dreijährigen Ausbildung vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie der Lernstoff der Berufsschule, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Ab schlussprüfung wird in einen schriftlichen, mündlichen und prsteil unterteilt.


Schriftliche Prüfungsfächer der Abschlussprüfung sind:

  • Pflanzenkenntnisse
  • Betriebliche Zusammenhänge
  • Wirtschafts- und Sozialkunde


Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:

  • Baustellenabwicklung und Bautechnik
  • Vegetationstechnik


Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung ein landwirtschaftliches Gesamtwerk erstellen, das insgesamt aus fünf komplexen Prüfungsaufgaben besteht. Anschließend wird das Gesamtwerk in einem Prüfungsgespräch erläutert. Mündlich wird der/die Auszubildende im Prüfungsfach Landschaftsgärtnerische Arbeiten geprüft.


Übernahmemöglichkeit:

Die Stadt Rheinberg bildet seit Jahren über ihren eigenen Bedarf hinaus aus. Eine Übernahme wird daher nicht garantiert. Mit der Ausbildung zum/r Gärtner/in bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Fachbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, sowie in städtischen Gärtnereien an. Darüber hinaus ist es zudem möglich, sich in botanischen und zoologischen Gärten zu bewerben.


Zum Beruf des/der Gärtner(s)/in mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau arbeiten in erster Linie in Fachbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Sie verwirklichen die Pläne von Landschaftsarchitekten und –architektinnen. Dazu gehört das Bauen und Pflegen von Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen aller Art sowie das Einrichten von Baustellen größerer Projekte nach den Zeichnungen der Architekten. Auch das Pflastern von Wegen und Plätzen, das Bauen von Treppen und Trockenmauern und das Anlegen von Teichen zählen zu den Aufgaben eines/r Gärtner(s)/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft im Freien zu arbeiten ist für die Ausübung dieses Berufes selbstverständlich.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausbildungsleitung der Stadt Rheinberg Frau Wedekind Telefon-Nr.: 02843/171-107.

Kontakt

Frau Wedekind

Telefon: 02843/171-107
E-Mail: kirsti.wedekind@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg